Alarmanlagen

alarmanlage

Eingereichte Rechnungen für Alarmanlagen werden mit 10 % bis max. 350 € gefördert.
Die Förderung kann nur dann ausbezahlt werden, wenn noch Fördermittel vorhanden sind. Über die für die Inanspruchnahme der Förderung erforderlichen Unterlagen steht Ihnen die Abteilung Bauamt gern für Auskünfte zur Verfügung.

Zuständigkeiten