Prüfberichte

Im Sinne der Transparenz und Rechenschaftspflicht bieten wir Ihnen einen Zugang zu den Prüfberichten der Rechnungshöfe, die die Gemeinde Hart bei Graz einer genauen Prüfung unterzogen haben. Unsere Mission ist es, Ihnen einen unkomplizierten und direkten Einblick in die finanzielle Verwaltung Ihrer Gemeinde zu ermöglichen. Laden Sie die Berichte herunter und informieren Sie sich über die Verwendung öffentlicher Mittel und die Effizienz der kommunalen Projekte. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir sind bestrebt, dieses durch vollständige Transparenz zu stärken.

Prüfung des Rechnungshofes

Der Rechnungshof hat aufgrund eines Beschlusses des Landtages Steiermark die Gebarung der Gemeinde Hart bei Graz von Jänner bis April 2016 überprüft. Prüfungsgegenstand waren die Beurteilung der finanziellen Lage der Gemeinde, die Organisation und Führung der Gemeindeverwaltung, das Personalwesen der Gemeinde, ihre Liegenschaftstransaktionen und ihre Investitionen in mehrere Infrastrukturprojekte in den Jahren 2011 bis 2015. Das Ergebnis der Prüfung wurde der Bevölkerung auch in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.

Insgesamt hob der Rechnungshof 102 Empfehlungen an die Gemeinde Hart bei Graz hervor. So sollte diese zuallererst rasch die Mängel in der Verwaltung beheben und strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen setzen. Ferner sollte die Gemeinde künftig vor der Inangriffnahme neuer Bauprojekte, deren Zweckmäßigkeit, Finanzierbarkeit und Notwendigkeit kritisch prüfen. Als Grundlage allen Handelns ist wohl jene Empfehlung zu verstehen, dass die Gemeinde die in der Steiermärkischen Gemeindeordnung vorgesehenen Beschlusserfordernisse einhalten sowie – wo notwendig – aufsichtsbehördliche Genehmigungen einholen möge.

Prüfung des Landesrechnungshofes

Der Landesrechnungshof führte im Auftrag des Landtages eine Gebarungsprüfung durch. Die Prüfung umfasste den Zeitraum von 2006 bis 2016. Die Gemeinde Hart bei Graz war im Zeitraum von 2013 bis 2016 durchgehend als „Typ-4-Gemeinde“ ausgewiesen, was dem niedrigsten Bonitätsniveau entspricht. Die Gemeinde Hart bei Graz erhielt von 2006 bis 2016 insgesamt rd. € 7,4 Mio. an BZ; davon rd. € 4,4 Mio. zum Ausgleich des Haushaltsabganges.

Prüfbericht des Abteilung 7 der Landesregierung

Mit einstimmigem Beschluss Nr. 7 des Landtages Steiermark vom 07.07.2015 forderte der Landtag Steiermark die Landesregierung auf, gemäß Art 127a Abs 7 B-VG den Rechnungshof um eine Gebarungsprüfung der Gemeinde Hart bei Graz zu ersuchen. Der Prüfungszeitraum war 2010-2015. Im Rahmen der Einschau in die Gebarung stellte die Abteilung 7 fest, dass die Gemeinde nicht nur über eine auffällige Entwicklung bei den Darlehen, sondern auch eine auffällige Entwicklung bei Leasingverbindlichkeiten im Vergleich gegenüber anderen steirischen Gemeinden verfügt. Sie stellte zudem fest, dass die Gemeinde die Aufsichtsbehörde in den letzten Jahren – zumindest seit dem Jahr 2006 – über die tatsächliche wirtschaftliche und finanzielle Situation systematisch nicht bzw. nicht vollständig informierte. Im Zuge der Einschau stellte die Abteilung 7 etwa fest, dass die Gemeinde mangels einer nicht ordnungsgemäß ausgewiesenen Barvorlage seit dem Jahr 2006 de facto zahlungsunfähig war. Darüber hinaus hat die Gemeinde wesentliche genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte mit dem Ziel, die aufsichtsbehördliche Kontrolle zu unterbinden, nicht zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt. Ausgehend von diesen genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften ist der Gemeinde wahrscheinlich ein erheblicher Schaden entstanden. Die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für ein Ersuchen der Landesregierung an den Rechnungshof, die Gebarung der Gemeinde Hart bei Graz durch diesen zu überprüfen, liegen somit nach Ansicht der Abteilung 7 vor.