Das Bauverfahren in der Gemeinde Hart bei Graz

Vor einem Antrag können Sie als Bauwerber*in eine Bauberatung in Anspruch nehmen, entweder im Bauamt oder über den BauKulturBeirat. Ein Antrag ist aber auch ohne Bauberatung möglich. Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft das Bauamt und erteilt möglicherweise einen ersten Verbesserungsauftrag. Danach bestellt das Bauamt, falls nötig, den Baukulturbeirat und Sachverständige zur Prüfung des Projektes und erteilt einen zweiten Verbesserungsauftrag sowie eine behördliche Mitteilung. 

Im sogenannten vereinfachten „Verfahren“ reichen dann die Unterschriften der Anrainer*innen für eine Baubewilligung, ansonsten kommt es zu einer Bauverhandlung, bei der Nachbar*innen Einwendungen einbringen können.


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