Förderung Heizkostenzuschuss

Gefördert werden alle Bürgerinnen und Bürger, die mit 1. September des laufenden Kalenderjahres mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind.Nahaufnahme einer UhrPro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Der Antragszeitraum richtet sich nach den in der Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark festgelegten Zeiten für die Antragstellung.
Das monatliche Haushaltseinkommen darf die festgelegte Einkommensobergrenze nicht überschreiten. 

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten die Richtwerte der jährlich vom Land Steiermark beschlossenen Richtlinien betreffend Heizkostenzuschuss. 

Förderrichtlinie Heizkostenzuschuss (1 011 KB) - .PNG

Formulare

Zuständigkeiten