Förderung für E-Mobilfahrzeuge

Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und dadurch der Verlagerung des Verkehrs vom Auto auf das Fahrrad wodurch Energieverbrauch,
CO2-Emissionen und Feinstpartikel im Harter Gemeindegebiet reduziert werden können. Elektrofahrräder und E-Lastenräder werden mit max. 250 Euro gefördert.

Die Anschaffung des Elektrofahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 2 Monate zurückliegen. Das Rechnungsdatum muss innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches liegen. 

Förderrichtlinie E-Fahhräder & Mobile (127 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten