Förderung von Tageseltern

Gefördert werden alle tätigen und zukünftig tätigen Tagesmütter/Tagesväter mit einer erteilten Pflegeerlaubnis für eine Wohnung oder ein Wohnobjekt, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hart bei Graz gemeldet haben und ihre Tätigkeit in der Gemeinde ausführen. Pro Haushalt kann pro Jahr ein Ansuchen für die Förderung der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater und zu Beginn der Tätigkeit ein Ansuchen für die Förderung zur Erstinvestition gestellt werden. Weiters steht jeder Tagesmutter/jedem Tagesvater auf Anfrage eine kostenlose Windeltonne zur Verfügung.

Tagesmütter/Tagesväter, welche ihren Wohnsitz und/oder ihren Betrieb in einer anderen Gemeinde haben, jedoch Kinder aus Hart bei Graz betreuen, haben keinen Anspruch auf eine Förderung.

  • Förderung zur Erstinvestition von max. 600 € 
  • Förderung der Tätigkeit pro Wochenbetreuungstag von 100 €
kleinkind

Förderrichtlinie Tageseltern (691 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten