Hundeabgabeordnung

14.07.2016

Halter*innen von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hart bei Graz, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von vier Wochen bei der Gemeinde anmelden. Die genaue Höhe der Abgabe sowie Ausnahmen sind in der Hundeabgabeordnung festgesetzt.