Kanalgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt3,69 € pro verbrauchtem m³ Wasser

Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§ 6 Kanalabgabengesetz 1955, idgF) ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind. 

Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr richtet sich nach dem Wasserverbrauch, welcher durch den Wasserverband Grazerfeld Südost ermittelt wird. Die quartalsmäßige bzw. jährliche (für jene Personen gemäß § 5 Abs. 4 Kanalabgabenordnung) Kanalbenützungsgebühr wird nach dem ermittelten Wasserverbrauch berechnet. Die Kanalbenützungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des ermittelten Wasserverbrauches in Kubikmeter mit dem Gebührensatz. 

Abrechnungszeitraum

  • Verbrauch des 1. Quartals – Abrechnung im 3. Quartal – Fälligkeit 15.08.
  • Verbrauch des 2. Quartals – Abrechnung im 4. Quartal – Fälligkeit 15.11.
  • Verbrauch des 3. Quartals – Abrechnung im 1. Quartal des Folgejahres – Fälligkeit 15.02.
  • Verbrauch des 4. Quartals – Abrechnung im 2. Quartal des Folgejahres – Fälligkeit 15.05.

Schwimmbadfüllung

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Finanzen.


Kanalabgabenverordnung 2024 (1,68 MB) - .PDF