Kinder- und Jugendsportförderung

  • Für die Jugendsportförderung werden bis zu 100 € pro Kind ausbezahlt, für das Ferienprogramm bis zu 50 €
  • Das ehemalige Sommerprogramm heißt nun Ferienprogramm. Förderfähig sind nun alle Kurse, die in den Herbstferien, Weihnachtsferien, Energieferien, Osterferien und Sommerferien stattfinden. (1x pro Jahr)

Für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung, aber auch im Hinblick auf die Vorbeugung späterer Erkrankungen sollten sich Kinder und Jugendliche regelmäßig bewegen und durch körperliche Betätigung fit halten. In diesem Sinne fördert die Gemeinde Hart bei Graz als Trägerin von Privatrechten die sportliche Betätigung von Harter Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der im jeweiligen Voranschlag der Gemeinde Hart bei Graz zur Verfügung stehenden Mittel. Die Jugendsportförderung gilt auch für regelmäßige sportliche Betätigungen bei Vereinen und Organisationen, die ihren Sitz nicht in Hart bei Graz haben. 

jugend sport

Förderrichlinie Kinder- und Jugendsportförderung (203 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten