Lärmschutzverordnung

20.09.2019

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarschaft! 
Aufgrund der Lärmschutzverordnung sind in unserem Gemeindegebiet Lärm verursachende Garten- und Hausarbeiten nur zu bestimmten Zeiten gestattet.
Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sind von der Lärmschutzverordnung ausgenommen.

Gartenarbeiten

Ein Traktor auf dem Feld

Aufgrund der Lärmschutzverordnung gelten in unserem Gemeindegebiet für Lärm verursachende Gartenarbeiten folgende Zeiten:

1. September bis 30. April:

  • Montag bis Freitag: 7:00 - 19:00 Uhr
  • Samstag: 7:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18 Uhr

1. Mai bis 31. August:

  • Montag bis Freitag: 7:00 - 20:00 Uhr
  • Samstag: 7:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen sind diese Arbeiten gänzlich untersagt.

Hausarbeiten