Musikschulförderung

Die Gemeinde Hart bei Graz fördert alle Musikschüler*innen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Hart bei Graz, die eine Musikschule besuchen bzw. an Musikunterricht teilnehmen. Es werden 30 % der Kosten (maximal 200,00 €) gefördert. Details finden Sie in den Förderrichtlinien.

Förderrichtlinie Musikschulförderung (176 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten