Photovoltaikanlagenförderung

solar

Die Photovoltaikanlage wird (unter der Voraussetzung der Landesförderung) in der Höhe von 50 € gefördert. 
Die Voraussetzungen nach dem Ökostromgesetz 2002 für die Anerkennung der Erzeugungsanlage als Ökostromanlage müssen gegeben sein. Die Förderung kann im Bauamt beantragt werden.

Zuständigkeiten