Wohnunterstützung

Die Wohnunterstützung (früher: Wohnbeihilfe) soll dabei helfen, den Zugang zu Wohnraum für alle Menschen in der Steiermark möglich zu machen.

Wie wird um Wohnunterstützung angesucht?

Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Wohnunterstützung?

Wer kann um Wohnunterstützung ansuchen?

Verpflichtung der Bezieher*innen der Wohnunterstützung?

Was gilt als Einkommen?

Bewilligungsdauer

Wie wird der Heizkostenzuschuss zukünftig geregelt?

Im Betriebskostenanteil der neuen Wohnunterstützung ist ein Heizkostenanteil inkludiert. Für alle, die Wohnbeihilfe NEU inklusive der Betriebskostenförderung beziehen oder beziehen könnten, gibt es verständlicherweise keinen zusätzlichen Heizkostenzuschuss mehr, weil diese bereits enthalten sind. Für Menschen, die aus irgendeinem Grund keinen Wohnbeihilfenanspruch und dennoch ein sehr niedriges Einkommen haben, ist ein Heizkostenzuschuss wie im Vorjahr geplant.

Rechtliche Grundlagen

Die Wohnunterstützung wird im Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetz geregelt.

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Zuständigkeiten