Veranstaltungsgenehmigung

Kulturhalle von außenVeranstaltungen müssen vom Veranstalter gemeldet bzw. angezeigt werden.Jede öffentliche Veranstaltung unter 1000 Teilnehmer*innen ist im Gemeindeamt anzumelden, unter 300 Teilnehmer*innen ist von einer Kleinveranstaltung auszugehen. Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmer*innen, für die keine gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung vorliegt (zB. im Freien) sind anzeigepflichtig, gewisse Großveranstaltungen können auch bewilligungspflichtig sein.

Fristen:

  • Veranstaltungsmeldung: 2 Wochen
  • Veranstaltungsanzeige: 6 Wochen
  • Veranstaltungsbewilligung: 3 Monate

Veranstaltungen sind bei der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen

  • mit über 1000 Teilnehmer*innen oder
  • wenn sie sich über zwei oder mehrere Gemeindegebiete erstrecken.

Weitere Informationen:

Rechtliche Grundlagen:

Zuständig

Formulare

Förderungen